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Informationen rund um die Immobilienbewertung
27. November. 2008 10:06 Alter: 2 Monat(e)
Jetzt neu! Energieausweis
VON: UWE CERNY
Energieausweis für Ihre Immobilie
EnEV 2007 und Energieausweis für Gebäude Am 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung 2007 in Kraft getreten . Zu den Neuerungen zählt u. A. die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand. Ziel des Energieausweises ist es die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.
Fristen Für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 müssen Energieausweise ab dem 01.07.2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 01.01.2009 im Zusammenhang mit einer Neuvermietung oder einem Verkauf zugänglich gemacht werden. Für Nichtwohngebäude ist der 01.07.2009 der Stichtag.
Ab 15. Dezember bieten wir Ihnen als neuen Service, die Erstellung des Energieausweises an.

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